17.06.2020 09:13 Alter: 4 yrs

Satzungszusatz - Arbeitseinsätze

Jahreshauptversammlung beschließt verpflichtende Arbeitseinsätze für seine aktiven erwachsenen Mitglieder.


In der JHV vom 06.03.2020 wurde beschlossen, dass alle aktiven Mitglieder über 18 Jahre verpflichtet sind:

- pro Kalenderjahr 5 Arbeitsstunden zu leisten
- für nicht absolvierten Einsatz werden dem Mitglied pro Stunde 10 € berechnet
- Arbeitseinsätze sind zentral organisierte Maßnahmen des Vorstands, oder vom Vorstand genehmigte Einsätze

Durch die Corona-Pandemie wird im Jahr 2020 die Anzahl von Arbeitseinsätzen vermutlich nicht erreicht, um allen Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, ihre Stunden zu leisten.
Diese Regelung wird somit in 2020 nicht vollständig umgesetzt.
Der Vorstand wird zu gegebener Zeit aber Arbeitseinsätze organisieren und alle Mitglieder sollten sich hierrüber regelmäßig informieren.
Wie, ob und wann dann eventuell der Zusatzbeitrag für nicht absolvierte Stunden angesetzt wird, entscheidet der Vorstand, wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen.